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Was ist Risik-Management?

Riskmanagement bedeutet, Werte zu sichern,

 

sodass diese basierend auf den aktuellen Gegebenheiten gesichert sind und - unter Berücksichtigung aller voraussehbaren Entwicklungen - gesichert bleiben.

 

Alle für diesen kautelarjuristischen Ansatz (= vorausschauende Vertragsgestaltung) gegebenen Durchführungswege sind in erster Linie sehr weit gestreute, rechtliche Querschnittmaterien.

 

Meine Aufgabe ist es, Ihnen dieses „Rechtsdeutsch“ der diversen Bereiche, das noch schlimmere „Versicherungsdeutsch“ und alles aus den anderen betreffenden Bereichen so zu übersetzten, damit Sie eine auf Verstehen und Fakten begründete Entscheidung treffen können.

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Eine Entscheidung die dann, wie Sie es gewohnt sind, Ihre Entscheidung ist. Und den gewählten Weg dann rechtskonform und mit passenden Risikoträgern und Partnern in Ihrem Sinne umzusetzen und zu pflegen.

 

Zuerst die Basics:
Die persönliche Haftung...

GF- / Vorstands- / Managerhaftung

Wer die Entscheidungen fällt, ist verantwortlich für die möglichen Konsequenzen daraus - vor allem GF`s und Vorstände haftet für „Fehlentscheidungen“ mit ihrem gesamten Privatvermögen, uneingeschränkt.

 

Welcher GF, Vorstand oder Führungskraft kann für sich selbst garantieren, dass er

 

  • alle das Unternehmen betreffenden und gem WKO „unzähligen“ Verwaltungsgesetze kennt,

    • also neben Gewerbe, Arbeitszeit-, Ladenöffnungs-, Bau-, Abfallrecht, usw., auch jede der – mittlerweile wievielten? - COVID-Regelungen,

 

  • keine Frist verabsäumt,

 

  • keine Eintragungspflicht übersieht, zB Aktualisierungen im Firmenbuch…,

 

und daher keine – potentiellen – Vermögensschäden für das Unternehmen verursacht hat oder wird?

 

Vor allem Geschäftsführer, Vorstände (auch von Stiftungen) und eingeschränkt Sonderfunktionsträger (Compliance-, Datenschutzbeauftragte, etc.). haften

 

   » unbegrenzt: der Höhe nach wie auch zeitlich

 

   » persönlich: gegenüber Dritten und dem eigenen Unternehmen

 

   » solidarisch: (“zur ungeteilten Hand“) mit anderen Geschäftsführern

-       auch für Fehlverhalten anderer: Mitarbeitern die ihnen unterstehen, oder auch externen Dienstleistern

 

Die Haftungszeit beschränkt sich dabei nicht auf die Aktivzeit, sondern ist unbefristet, also auch wenn man längst anderswo tätig, oder auch bereits in der Pension ist: Die Verjährungsfristen fangen erst an zu laufen, wenn der „Schaden“ und potentieller Schädiger bekannt sind.

 

Es wurde zB das eigene Unternehmen bereits übergeben oder verkauft, und dann wird Jahre danach behauptet, man habe damals in der Aktivzeit doch eine Fehlentscheidung getroffen, die einen finanziellen Schaden für das Unternehmen bewirkte.

Da im Verwaltungsrecht Beweislastumkehr gilt, muss man sich nach Jahren - stützend auf die Business Judgment Rule der §§ 25 Abs 1a GmbH / 84 Abs 1a AktG - freibewiesen…, und wenn der Richter die Sache abschließend doch anders sieht, auch noch die Schadenswiedergutmachung leisten. Alles zusammen summiert sich schnell auf einen höheren sechsstelligen Betrag.

 

Und Haftungsfreistellungen sind leider auch unzulässig…

 

Eine existenzsichernde D&O Absicherung (Directrors and officers, also alle Geschäftsleiter und Führungskräfte) ist daher aufgrund des erhöhten Haftungsrisikos für Entscheider unerlässlich.

...und die Sicherung der Liquidität des Unternehmens.

Liquiditätssicherung des Unternehmens

Lieferungen auf Rechnung: Der sogenannte Lieferantekredit ist weltweit ein probates Mittel um den allgemeinen Wirtschaftsverkehr zu finanzieren. Es ist der billigste und einfachste Kredit für den Abnehmer. Dass die Leistung / Lieferung und die Gegenleistung / Zahlung dabei zeitlich auseinanderfallen, kann jedoch zur – auch existenzbedrohenden – Herausforderung werden.

 

Auch in wirtschaftlichen Normalzeiten ist durchschnittlich jede dritte Unternehmensinsolvenz eine Folgeinsolvenz, also weil Kunden nicht bezahlen.  

 

Bei Ausfällen wird oft trügerisch angenommen, dass ja nur derselbe Umsatz wieder gemacht werden muss. Das Unternehmen hatte jedoch im Vorfeld alle Kosten zu tragen, Material, Löhne usw. Um also einen „relativ kleinen“ Forderungsausfall zu kompensieren, muss dies unter Berücksichtigung der Umsatzrendite erfolgen:

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Bei einem Ausfall einer Forderung von EUR 10.000 und einer Umsatzrendite von 8 % ist daher ein Mehrumsatz von EUR 125.000 erforderlich! Bei 6 % sind es bereits 166.666,67…

 

Forderungen (Bilanzposition: „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“): die, welche älter als 2 Jahre sind, kann man in 97 % der Fälle abschreiben bzw. sind nur mehr ca. 3 % dann noch einbringlich.

 

Umso entscheidender ist daher im ersten Schritt die Prüfung der (potentiellen) Abnehmer und die Absicherung der Forderungen, sodass auch bereits bei Überschreiten der Mahnfrist - und nicht erst bei Uneinbringlichkeit - die Rechnung ausgeglichen wird. Beides wird von kompetenten und finanzstarken Risikoträgern übernommen.

 

So sichern Sie die Aufrechterhaltung der Liquidität des Unternehmens und können sich weiterhin auf das Tagegeschäft konzentrieren.

Und nun zu den Belohnungen:
Die unternehmensfinanzierte, private Vorsorge
für Geschäftsführer und Führungskräfte...

Ihre

unternehmensfinanzierte,

private Vorsorge!

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​Wir haben alle immer MEHR vom Leben, im wahrsten Sinne des Wortes…

Speziell für erfolgreiche Geschäftsführer und Führungskräfte stellt sich daher die Frage, wie dieses „Mehr an Lebens-Zeit“ finanziell vorzubereiten?

 

Gemäß SVA ist der Zweck der staatlichen Altersversorgung die Finanzierung von Grundbedürfnissen; die Vorbereitung der Aufrechterhaltung des wohlverdienten Lebensstandards fällt daher naturgemäß der betrieblichen (und zu einem sehr geringen Teil der privaten) Altersvorsorge zu.

 

Speziell - aber nicht ausschließlich - für eigentümergeführte Unternehmen gibt es seit mehr als 70 Jahren (!) die rechtlich geregelte Möglichkeit die eigene Pensionslücke zu schließen, indem

 

- Kapital aus laufenden Unternehmensgewinnen 

 

- insolvenzgeschützt 

 

- in das Privatvermögen

 

transferiert wird.

 

Und diese Pensions-„lücke“ von angestellten wie selbstständigen Geschäftsführern sowie Führungskräften kann bis zu einem Ausmaß von 80 % des Letztbezuges geschlossen werden. Wenn man also derzeit Brutto EUR 6.000 verdient...

 

Ihre unternehmensfinanzierte private Vorsorge ist sozialversicherungs- und lohnnebenkostenfrei, kein Sachbezug, und per Gesetz insolvenzgeschützt. ...und nicht zuletzt eine Garantieversorgung.

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Für die erfolgreichen im Wirtschaftsspiel daher nicht ein „Nice-to- have“, sondern der optimale Weg, seinen persönlichen, späteren Lebensstandard zu sichern.

...und für verdiente Mitarbeiter.

Die Garantiepension

- für verdiente Mitarbeiter und Führungskräfte

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Diverse Gesetzte sehen diese Möglichkeiten bereits seit Jahrzehnten vor, um erfolgreichen Wirtschaftstreibenden die Möglichkeit zu geben, verdienten Mitarbeitern und Führungskräften eine finanziell und sozial sehr attraktive betriebliche AltersVorsorge zu bieten:

 

  • um verdiente Mitarbeiter näher ans Unternehmen zu binden,

 

  • die Attraktivität als Arbeitgeber am Markt zu erhöhen und da sie

 

  • die intelligentere – weil kostensparende - Bezugserhöhung ist.

 

Die Vorsorgemodelle sind

 

  • betraglich als auch vom Begünstigtenkreis her flexibel gestaltbar

 

  • kein Gehaltsbestandteil, es fallen also keine Lohnnebenkosten, Sozialversicherungs-Beiträge und Lohnsteuer an, und sind

 

  • insolvenzgesichert

 

…und erfahrungsgemäß auch nicht unwichtig, sie sind Garantiepensionen.

 

Oder einfach gesagt, diese Möglichkeiten sind ein echtes Win-Win!

Aber für den Fall des Falles
sollte auch daran gedacht werden:

Und für sich selbst sprechend:
Bilanzoptimierung

Die Key-Man Absicherung

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Ein Thema, dass leider zu oft nicht bedacht wird:

 

Schlüsselkräfte, oder auf Neudeutsch Key-Man, sind im Regelfall mehr als die Summe ihrer jeweiligen Qualifikationen – und dies ergibt deren wahren Wert für das Unternehmen.

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Personen, die aufgrund

 

  • Ihrer Qualifikationen,

 

  • ihres erworbenen (innerbetrieblichen wie externen) Wissens,

 

  • Ihrer Erfahrung oder auch

 

  • ihrer Kontakte

 

bei einem langfristigen oder dauerhaften Ausfall aufgrund schwerer Krankheit (Krebs, mental, Bewegungsapparat, COVID...) oder Ableben nicht einfach auszutauschen oder zu ersetzen sind.

​

Dies können Geschäftsführer, Gesellschafter, Führungskräfte und selbstverständlich jegliche unternehmenswichtigen Spezialisten sein.

 

Deren Ausfall kann für das Unternehmen schnell in sehr hohen finanziellen Verlusten bis hin zur Existenzbedrohung münden. Mit der Key-Man Absicherung sichert sich das Unternehmen zumindest die dann notwendige Liquidität. Denn:

​

Mit einem betrieblichen Krisenkapital – der Leistung einer Absicherung für den Ausfall solcher Schlüsselkräfte – können zB

 

    - rückgehende Aufträge abgefangen / begonnene Projekte weitergeführt

      bzw. fristgerecht abgeschlossen werden

    - Erben eines Gesellschafters ausbezahlt

    - ein qualifizierter Nachfolger gefunden oder abgeworben werden

    usw.

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