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Und "auch nicht unwichtig":

Bilanzoptimierung

 

Höhere Eigenkapitalquote, geglättete Bilanz und damit

eine verbesserte, langfristige Planbarkeit!?

​

Machbar.

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Seit 2018 kann die UGB Bilanz im Bereich Sozialkapital massiv optimiert werden.

 

Definition von solchen „betrieblichen Sozialkapital“:

 

Bilanzposten die mit Jubiläumsgeldern, Abfertigungsansprüche ALT und Pensionsansprüchen zusammenhängen. Diese sind einerseits Passivposten („Fremdkapital“) und andererseits Aktivposten (Wertpapiere, Versicherungen).

 

 

Für Steuerberater war und ist das Thema „Bilanzabbildung Sozialkapital“ meist ein notwendiges Übel, und Unternehmern war seit jeher schwer zu vermitteln, warum

 

  • für ein und die selbe Sache ein Passiv- und Aktivposten gebildet werden muss und

 

  • mit viel Aufwand Jahr für Jahr die Bilanzwerte (mittels kostenintensiver, versicherungsmathematischer Gutachten) eingeholt werden müssen, und

 

  • es immer wieder – unvorhersehbar - massive Steigerungen in den UGB Rückstellungen gibt und damit das Bilanzbild verzerrt wird, obwohl sich objektiv nichts geändert hat, und

 

  • die Bilanz plötzlich „nicht mehr sehr gut aussieht“, und es durch das „so hohe/gestiegene Fremdkapital“ zu einem massiven Erklärungsbedarf bei der finanzierenden Bank kommt,

 

usw.

 

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Die Sozialkapital-Posten zu optimieren, wäre daher für alle Beteiligten mit großen Vorteilen verbunden.

 

Zum Beispiel:

 

  • Eine verkürzte Bilanz / Eliminierung des „Fremdkapitalpostens“

 

  • damit eine verbesserte Eigenkapitalquote (!)

 

  • damit eine stabilere Verhandlungsposition bei Finanzierungsgesprächen und Förderungseinreichungen

 

  • keine im Vorhinein unkalkulierbaren Erhöhungen der UGB-Rückstellungen mehr

 

usw.

 

Und das Ganze ohne dass es eine negative Auswirkung für die steuerliche Bilanz noch für die Begünstigten hat.

 

 

Diese Änderung wurde 2018 eingeführt. Seitdem können - unter bestimmten Voraussetzungen - die gebildeten Passiv- mit den Aktivposten gegengerechnet werden. Also vom Fremdkapital „Rückstellungen“ die Versicherungswerte (oder falls noch vorahnden, Wertpapiere) abgezogen werden. im Opitmalfall können die Passiv- und Aktivposten sogar aus der UGB Bilanz eliminiert werden. 

 

Falls das Unternehmen in der Vergangenheit korrekt beraten wurde, vorrangig rechtlich aber auch seitens der Vorsorge, dann sind die erforderlichen Voraussetzungen bereits gegeben. Falls doch nicht, kann erfahrungsgemäß bei den meisten Unternehmen alles kurzfristig so geändert oder richtiggestellt werden, sodass diese Voraussetzungen dann erfüllt sind.

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Abfertigungsansprüche Alt können

übrigens bereits seit 2003

​

steuerlich massiv gefördert

​

ausfinanziert werden!

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In den letzten Jahren haben wir bei fast allen unserer vielen Klienten diese Bilanz-Optimierung umgesetzt und für dutzende Klienten von kooperierenden Steuerberatern. Unser Service ist daher standardisiert und mit wenig zeitlichem Aufwand für die Unternehmer und Steuerberater verbunden.

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